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Party-Rückblick: „Indiacation“ in Wesel am 25.3.01

Ein Jahr ließ die deutsch-indische Veranstaltungsagentur Whatyaar Entertainment aus Bonn auf sich warten, ehe sie nach der „Indian Millennium Party“ (wir berichteten) in der Kölner Burg Eigelstein nun am 25. März 2001 ihre zweite Party mit dem Titel „Indiacation“ präsentierten.
 
Dazu wählten die Veranstalter Arun Raghav und Sabu Palliseril das „Empire Plaza“ in Wesel als Veranstaltungsort aus, um „für den nötigen Stil zu sorgen“. Im Vorfeld waren sie sich Unruhen in der Community ausgesetzt, dass sie eine Konkurrenz zur „Indian Night“ in Frankfurt schaffen wollten oder diese gar übertrumpfen wollten. Diese Vorwürfe wurden in einer schriftlichen Erklärung per E-mail an die Community seitens Whatyaar bestritten.
 
Spätestens seit dieser „Indiacation“ arbeiteten Whatyaar nur noch mit musikalisch getrennten Ebenen (Desi und Hiphop Musik), um den individuellen Wünschen der Gäste gerecht zu werden: denn es bleibt eine interessante Beobachtung, dass sich die jungen Menschen der Malayalee-Community vorwiegend an Hiphop, RnB und Soul erfreuen, während die nordindische Community auf Bhangra und Bollywood bzw. „Desi-Musik“ steht. Nichtsdestotrotz oder womöglich deswegen schafften es Whatyaar, beide Communities auf einer Party zu vereinen.
 
Für den musikalisch, der nach Angabe von Whatyaar mit „Desi“ zum ersten Mal auf einem indischen Partyflugzettel in Deutschland auftauchte, sorgten DJ Arun (Whatyaar Productionz) und DJ Sabu (sabuproductions).

Im Durchlauf waren schätzungsweise 700-800 gut gelaunte Besucher auf den zwei Tanzflächen zu finden. Es hätten durchaus mehr sein können, wenn die Location zentraler gewählt worden wäre, z.B. Köln oder Düsseldorf. Einige Besucher beschwerten sich über den Mindestverzehr. Alles in allem war die „Indiacation“ jedoch stilvoll, stimmungsreich und die bisher besucherreichste indische Party in Nordrhein-Westfalen. Weitere Parties sind bereits in Planung, so der Veranstalter.

Die Aufnahme und Veröffentlichung von Fotos wurden uns bedauerlicherweise nicht gestattet.

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