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Overseas Indian Citizenship

a passport, watch and pen on a table(mke) Seit dem 7. Januar 2004 ermöglicht die indische Regierung sogenannten NRIs (Non Resident Indians) die vereinfachte Einreise durch ein neu eingeführtes „Dual Citizenship“ -Programm, das „Overseas Indian Citizenship“ (OIC) heißt.
Die Vorteile des OIC bestehen darin, dass man ein lebenslanges „U-Visum“ für Indien erhält, das in den bestehenden Reisepass eingefügt wird. Weiterhin genießt man nahezu alle Freiheiten eines indischen Staatsbürgers und es besteht die Möglichkeit nach fünfjährigem Besitz des OIC-Zertifikats und einjährigem Aufenthalt in Indien die alleinige indische Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Ähnlich wie bei der „PIO-Card“ (Person of Indian Origin) handelt es sich beim OIC nicht um eine doppelte Staatsbürgerschaft, sondern eher um eine privilegierte. Dies zeigt sich daran, dass man während seines Aufenthaltes in Indien mit einem OIC kein Wahlrecht genießt sowie weder politische Ämter bekleiden noch amtliche Tätigkeiten ausführen darf. Desweiteren ist es auch untersagt landwirtschaftliche Flächen zu erwerben und Plantagen zu halten.
Primär versucht die indische Regierung mit dem Overseas Indian Citizenship Auslandsinder zur Heimkehr zu bewegen und dem „Brain Drain“ entgegenzuwirken. Mit Erfolg wie sich zeigt: allein in Bangalore leben seit dem 2. Dezember 2005, dem offiziellen Inkrafttreten des Gesetzes, rund 35.000 ehemalige NRIs mit OIC-Berechtigung. Interessant ist diese Form der Staatsbürgerschaft insbesondere für Menschen, die regelmäßig nach Indien fliegen, für Studenten, die mit dem OIC berechtigt sind an allen indischen Hochschulen zu studieren und für Unternehmer, die wirtschaftliche Beziehungen in dieser Region pflegen. Kritiker behaupten dagegen, dass mit dem OIC-Programm lediglich versucht wird finanziell starke Auslandsinder davon abzuhalten große Teile der agrarisch nutzbaren Flächen aufzukaufen.
Zu beachten ist, dass man als „OIC-holder“ in vielen Ländern, wie den USA und Großbritannien, den Konsularschutz während des Indienaufenthaltes verliert und man sich im Zweifel an die indischen Behörden wenden muss, was bei der PIO-Card nicht der Fall ist. Weiterhin unterliegt man bei Verdacht auf eine Straftat der indischen Justiz, einschließlich Todesstrafe. Eine Auslieferung an das Land der eigentlichen Staatsbürgerschaft ist in der Regel nicht möglich.
Der entscheidende Vorteil des OICs gegenüber der PIO-Card ist, dass dieses Zertifikat unbefristet gültig ist, wobei die PIO Card nach 15 Jahren erneuert werden muss. Zudem muss sich bei Indienaufenthalten, die 180 Tage überschreiten, ein OIC-holder nicht bei der örtlichen Polizei registrieren lassen. Nichtsdestotrotz sind weiterhin beide Modelle gültig, wobei die Gebühr für eine PIO-Card bei 320 Euro für Erwachsene und bei 160 Euro für Kinder unter 18 Jahren liegt. Das OIC-Zertifikat gibt es dagegen schon für 275 US-Dollar. Besitzer einer PIO-Card zahlen für den OIC-Service nur 25 US-Dollar.
Voraussetzung für das „Overseas Indian Citizenship“ ist, dass man nach dem 26.01.1950 in Indien geboren worden ist oder ein Kind oder Enkel einer Person ist, die dieses Kriterium erfüllt. Das OIC ist allerdings nicht automatisch für Ehepartner gültig, die selber nicht aus Indien stammen. Zudem darf man nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sein oder ein Staatsangehöriger von Pakistan oder Bangladesh sein oder gewesen sein.
In der Regel benötigen die Botschaften zur Überprüfung dieser Informationen 15 Tage, bei strittigen Fällen kann es aber auch 3 Monate bis zur Entscheidungsfindung dauern.
Nach mehrfachen Anfragen in indischen Botschaften in Deutschland scheint das „Overseas Indian Citizenship“ hierzulande allerdings noch Zukunftsmusik zu sein. Während in anderen europäischen Ländern konkrete Maßnahmen veröffentlicht worden sind, hüllen sich die indischen Behörden in Deutschland in Schweigen. Zwar halten mehrere Angestellte die Umsetzung dieses Programms in Deutschland für äußerst wahrscheinlich, allerdings bleibt abzuwarten, ab wann letztendlich nähere Informationen dazu vorhanden sein werden.
In Österreich hat man sich klar gegen das OIC-Programm entschieden, während man es in der Schweiz, den USA, Großbritannien, Australien, Kanada, Finnland, Italien, den Niederlanden und Irland schon heute beantragen kann.
Das „Overseas Indian Citizenship“ kann und will natürlich keinen Doppelpass ersetzen und die Umsetzung dieses „Dual Citizenchips“ bedarf sicherlich einer eingehenden Prüfung, die die Zeit mit sich bringen wird. In jedem Fall jedoch ist es eine deutliche Verbesserung zur heutigen PIO-Card und ein bedeutender Schritt die Verbundenheit junger Inder mit der Heimat ihrer Eltern und Vorfahren nachhaltig zu stärken.
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